Start › Ratgeber › Zahlungsziel und Skonto

Zahlungsziel und Skonto

Ohne Vereinbarung ist eine Rechnung sofort fällig (§ 271 BGB). Üblich im Handwerk sind 14 oder 30 Tage Zahlungsziel. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ist der Kunde automatisch im Verzug, Privatkunden aber nur, wenn die Rechnung darauf hinweist (§ 286 Abs. 3 BGB). Skonto ist ein freiwilliger Nachlass für schnelle Zahlung; er muss auf der Rechnung mit Prozent und Frist stehen.

Formulierungen für die Rechnung

ZweckFormulierung
Zahlungsziel„Zahlbar ohne Abzug bis zum 15.12.2026.“
Skonto„Bei Zahlung bis zum 24.11.2026 gewähren wir 2 % Skonto (Zahlbetrag 1.166,20 €), danach netto bis zum 15.12.2026.“
Verzugshinweis an Privatkunden„Sie kommen spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang dieser Rechnung in Verzug.“

Ein konkretes Datum ist besser als „14 Tage nach Rechnungseingang“, weil ein kalendermäßig bestimmter Termin den Verzug ohne Mahnung auslöst (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Wie lang darf das Zahlungsziel sein?

Zwischen Unternehmen sind mehr als 60 Tage nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart und für den Gläubiger nicht grob unbillig sind (§ 271a BGB). Für öffentliche Auftraggeber gelten 30 Tage, ausnahmsweise 60.

Skonto und Umsatzsteuer

Zieht der Kunde Skonto, mindert sich das Entgelt. Sie korrigieren Ihre Umsatzsteuer entsprechend nach unten, der Kunde seine Vorsteuer (§ 17 UStG). Eine neue Rechnung ist nicht nötig, wenn auf der Rechnung steht, dass sich eine Entgeltminderung aus der Zahlungsvereinbarung ergibt (§ 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG). Der Skonto-Satz und die Frist auf der Rechnung erfüllen das.

Wenn der Kunde zu spät zahlt

  • Verzugszinsen: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Privatkunden, 9 Prozentpunkte bei Unternehmen (§ 288 BGB).
  • Pauschale von 40 € gegenüber Unternehmen (§ 288 Abs. 5 BGB).
  • Erst freundlich erinnern, dann mahnen: siehe Mahnung schreiben.

Zahlungsziel und Skonto als Standard: In AuftragsMappe legen Sie Ihr übliches Zahlungsziel und Skonto (Prozent und Tage) einmal fest. Jede Rechnung zeigt Datum und Betrag, offene Rechnungen bekommen eine Zahlungserinnerung.

Kostenlos starten Preise

Häufige Fragen

Darf der Kunde Skonto abziehen, wenn nichts vereinbart ist?

Nein. Skonto gibt es nur, wenn es vereinbart ist, etwa im Angebot oder auf der Rechnung. Zieht der Kunde trotzdem ab, ist der Rest offen.

Zählt beim Skonto der Zahlungseingang oder die Überweisung?

Das hängt von der Vereinbarung ab. Schreiben Sie klar „Zahlungseingang bis“, wenn das Geld bis dahin auf Ihrem Konto sein soll.

Gilt Skonto auch auf die Umsatzsteuer?

Ja. Skonto bezieht sich üblicherweise auf den Bruttobetrag; Netto und Umsatzsteuer sinken im gleichen Verhältnis.

Quellen: §§ 271, 271a, 286, 288 BGB; §§ 14, 17 UStG. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Stand: 2026-11-01.

Kostenlos als PDF

Checkliste Handwerkerrechnung 2026

Alle Pflichtangaben nach § 14 UStG, was am Bau dazukommt und der Fahrplan zur E-Rechnung 2025 bis 2028 auf zwei Seiten. Wir schicken sie Ihnen per E-Mail.

Sie erhalten die Checkliste und bis zu 4 E-Mails mit Tipps zu Rechnungen und zu AuftragsMappe. Abmeldung jederzeit mit einem Klick. Datenschutz