Start › Ratgeber › Kleinunternehmer

Rechnung als Kleinunternehmer

Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer aus und schreiben stattdessen einen Hinweis auf § 19 UStG auf die Rechnung. Seit 2025 gelten für Ihre Rechnungen eigene, kürzere Pflichtangaben (§ 34a UStDV), und Sie müssen keine E-Rechnungen ausstellen.

Pflichtangaben nach § 34a UStDV

  • Vollständiger Name und Anschrift von Ihnen und vom Kunden
  • Ihre Steuernummer, USt-IdNr. oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer
  • Ausstellungsdatum
  • Menge und Art der Lieferung bzw. Umfang und Art der Leistung
  • Der Gesamtbetrag
  • Ein Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt

Rechnungsnummer und Leistungsdatum sind für Kleinunternehmer nicht mehr Pflicht. Wir empfehlen beides trotzdem: Ihr Kunde braucht die Nummer für Rückfragen und Überweisungen, und Sie behalten den Überblick. Die App vergibt die Nummer automatisch.

Der richtige Hinweis

Ein klarer Satz genügt, zum Beispiel:

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).

Schreiben Sie keine „0 % MwSt.“ auf die Rechnung. Wer Umsatzsteuer ausweist, schuldet sie dem Finanzamt, auch als Kleinunternehmer (§ 14c UStG).

Wer ist Kleinunternehmer?

Seit 2025 gilt: Ihr Umsatz im Vorjahr lag bei höchstens 25.000 €, und im laufenden Jahr übersteigt er 100.000 € nicht. Überschreiten Sie im laufenden Jahr die 100.000 €, endet die Regelung sofort, schon für den Umsatz, mit dem Sie die Grenze überschreiten. Ab da schreiben Sie Rechnungen mit Umsatzsteuer, in der App mit einem Wechsel des Steuermodus unter „Firma & Konto“.

Kleinunternehmer und E-Rechnung

Empfangen müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen können, ein E-Mail-Postfach reicht dafür. Ausstellen müssen Sie keine. Wünscht ein Firmenkunde oder eine Behörde trotzdem XRechnung oder ZUGFeRD, erzeugt die App sie auch im Kleinunternehmer-Modus mit dem passenden Steuercode.

Häufige Fragen

Darf ich als Kleinunternehmer eine Kleinbetragsrechnung schreiben?

Ja. Bei Rechnungen bis 250 € müssen Name und Anschrift des Kunden nicht drauf, alle anderen Angaben aus § 34a UStDV schon.

Kann ich § 35a für meine Kunden ausweisen?

Ja. Auch auf Rechnungen von Kleinunternehmern sollte der Lohnanteil erkennbar sein, damit Privatkunden ihn absetzen können. Die App weist ihn aus, wenn Sie Positionen als „Lohn“ markieren.

Was ist mit Bauleistungen an Baufirmen (§ 13b)?

Für Kleinunternehmer gilt § 13b nicht für die eigenen Leistungen: Sie schreiben weiter ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf § 19 UStG.

Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Stand: 2026-10-31.