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Abschlagsrechnung schreiben
Mit einer Abschlagsrechnung verlangen Sie während des Auftrags Geld für bereits erbrachte Leistungen. Erlaubt ist das in Höhe des Werts der erbrachten Leistung (§ 632a BGB). Die Abschlagsrechnung braucht alle Pflichtangaben einer Rechnung, und in der Schlussrechnung ziehen Sie alle Abschläge mit ihrer Umsatzsteuer wieder ab.
Wann sind Abschläge erlaubt?
| Vertrag | Regel |
|---|---|
| BGB-Werkvertrag | Abschläge in Höhe des Werts der erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistung (§ 632a Abs. 1 BGB). Prüfbare Aufstellung nötig. |
| Verbraucherbauvertrag | Alle Abschläge zusammen höchstens 90 % der Gesamtvergütung; der Verbraucher erhält bei der ersten Abschlagszahlung 5 % Sicherheit (§ 650m BGB). |
| VOB/B-Vertrag | Abschläge in möglichst kurzen Abständen, fällig 21 Tage nach Zugang der Aufstellung (§ 16 Abs. 1 VOB/B). |
| Vereinbarter Zahlungsplan | Möglich, darf Verbraucher aber nicht mehr zahlen lassen, als geleistet ist. |
Davon zu unterscheiden ist die Anzahlung vor Leistungsbeginn, etwa für Material. Sie muss ausdrücklich vereinbart sein.
Was gehört auf die Abschlagsrechnung?
- Alle Pflichtangaben nach § 14 UStG, siehe Rechnung schreiben.
- Bezeichnung „1. Abschlagsrechnung“ mit Bezug auf Auftrag oder Angebot.
- Erbrachte Leistung bzw. Leistungsstand, z. B. „Rohinstallation Bad abgeschlossen, 40 % der Positionen 1–8“.
- Netto, Umsatzsteuer, Brutto des Abschlags, bei Privatkunden mit Lohnanteil nach § 35a EStG.
Umsatzsteuer
Bei Abschlägen und Anzahlungen entsteht die Umsatzsteuer, sobald das Geld eingeht (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG). Sie wird also in der Voranmeldung des Monats fällig, in dem der Kunde zahlt.
Schlussrechnung: Abschläge richtig abziehen
| Netto | USt 19 % | Brutto | |
|---|---|---|---|
| Gesamtleistung | 20.000,00 | 3.800,00 | 23.800,00 |
| abzüglich 1. Abschlag vom 15.08.2026 | −8.000,00 | −1.520,00 | −9.520,00 |
| abzüglich 2. Abschlag vom 15.09.2026 | −6.000,00 | −1.140,00 | −7.140,00 |
| Restbetrag | 6.000,00 | 1.140,00 | 7.140,00 |
Ziehen Sie die Abschläge mit der darin enthaltenen Umsatzsteuer ab. Fehlt der Steuerabzug, weisen Sie die Steuer doppelt aus und schulden sie nach § 14c UStG auch doppelt, bis Sie die Rechnung berichtigen.
Abschläge ohne Rechenfehler: In AuftragsMappe erstellen Sie Abschlagsrechnungen aus dem Auftrag; die Schlussrechnung zieht alle Abschläge mit Umsatzsteuer automatisch ab. Auch als XRechnung oder ZUGFeRD.
Kostenlos starten PreiseHäufige Fragen
Wie hoch darf eine Abschlagsrechnung sein?
So hoch wie der Wert der bis dahin erbrachten Leistung. Bei Verbraucherbauverträgen dürfen alle Abschläge zusammen 90 % der Gesamtvergütung nicht übersteigen.
Muss die Abschlagsrechnung als E-Rechnung kommen?
Ab der Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich (spätestens 2028) ja, auch für Abschläge an Unternehmen. Für Privatkunden nicht.
Was tun, wenn der Kunde den Abschlag nicht zahlt?
Mahnen und gegebenenfalls die Arbeit nach Ankündigung einstellen. Siehe Mahnung schreiben.
Quellen: §§ 632a, 650m BGB; § 16 VOB/B; §§ 13, 14, 14c UStG. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Stand: 2026-10-31.