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Handwerkerrechnung absetzen

Privatkunden können 20 % der Arbeitskosten aus Handwerkerrechnungen direkt von ihrer Einkommensteuer abziehen, höchstens 1.200 € im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Voraussetzung: eine Rechnung, Zahlung per Überweisung und Arbeiten im eigenen Haushalt. Materialkosten zählen nicht. Deshalb sollte der Handwerker den Lohnanteil auf der Rechnung ausweisen.

Die Voraussetzungen

  • Rechnung des Handwerksbetriebs.
  • Unbare Zahlung auf das Konto des Betriebs. Barzahlung schließt den Abzug aus.
  • Im Haushalt des Kunden: Wohnung, Haus, Garten, auch Ferien- oder Zweitwohnung in der EU.
  • Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung, nicht Neubau.
  • Keine öffentliche Förderung für dieselbe Maßnahme (z. B. zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse) und kein gleichzeitiger Abzug als energetische Sanierung nach § 35c EStG.

Was zählt zu den Arbeitskosten?

BegünstigtNicht begünstigt
Arbeitslohn, Meister- und GesellenstundenMaterial, Ersatzteile
Maschinen- und GerätekostenEntsorgungskosten als reine Gebühr
FahrtkostenGutachten, Mess- und Prüfgebühren mit Gutachtencharakter
jeweils inklusive Umsatzsteuer

Beispiel: Badsanierung, Arbeitskosten 4.800 € inkl. USt, Material 6.000 €. Steuerermäßigung: 20 % × 4.800 € = 960 €. Ab 6.000 € Arbeitskosten im Jahr ist der Höchstbetrag von 1.200 € erreicht.

Was der Handwerker auf die Rechnung schreiben sollte

  • Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten getrennt vom Material, oder den Anteil in Euro bzw. Prozent ausweisen.
  • Ort der Leistung (Adresse des Haushalts).
  • Den Hinweis „Zahlung bitte per Überweisung“: Bei Barzahlung verliert der Kunde den Steuervorteil.

Ein ausgewiesener Lohnanteil ist ein Service, den viele Kunden erwarten; er spart Rückfragen nach der Rechnung.

Lohnanteil nach § 35a automatisch: AuftragsMappe trennt Arbeits- und Materialkosten und weist den Anteil auf der Rechnung für Privatkunden aus. Mit Bankverbindung und Zahlungsziel.

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Häufige Fragen

Kann ich Handwerkerkosten für einen Neubau absetzen?

Nein. Begünstigt sind nur Arbeiten in einem bestehenden Haushalt. Wohnflächenerweiterungen an einem bestehenden Gebäude, etwa ein Dachausbau, sind dagegen begünstigt.

Können auch Mieter Handwerkerkosten absetzen?

Ja, wenn sie die Handwerker selbst beauftragt haben oder über die Nebenkostenabrechnung anteilig zahlen.

In welchem Jahr setze ich die Rechnung ab?

Im Jahr der Zahlung. Abschlagszahlungen zählen jeweils im Jahr, in dem sie überwiesen wurden.

Quellen: § 35a EStG; BMF-Schreiben vom 09.11.2016 (Anwendungsschreiben zu § 35a EStG). Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Stand: 2026-10-31.